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Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER MISUMI EUROPA GMBH

Präambel

  1. Sämtliche Verkäufe von Waren (nachfolgend: „Produkte“) durch die MISUMI Europa GmbH (nachfolgend: „Gesellschaft“ oder „MISUMI“) u.a. auch Verkäufe unter Bezugnahme auf den von der Gesellschaft verbreiteten Katalog „Mechanische Komponenten für Sondermaschinenbau & Automatisierungstechnik“ (nachfolgend: „Katalog“), sowie auch Sonderbestellungen (vgl. Art. 10) von Käufern (nachfolgend „Kunden“) unterliegen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Insbesondere Kunden, die Bestellungen unter Bezugnahme auf den Katalog abgeben, müssen diese Bedingungen strikt beachten.
  2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien abgeändert werden. Das Angebot, die Angebotsannahme, Auftragsbestätigung oder der Verkauf jeglicher Produkte unterliegt den vorliegenden Bedingungen. Jeglichen Bedingungen oder vertragsändernden Bestimmungen des Kunden wird widersprochen; sie werden der Gesellschaft gegenüber nur wirksam, wenn die Gesellschaft diesen Änderungen schriftlich zustimmt.
  3. Diese Bestimmungen sind Grundlage für jegliches künftiges Einzelkaufgeschäft zwischen der Gesellschaft und dem Kunden (nachfolgend: „Vertrag“), soweit nicht schriftlich vorrangige Vereinbarungen getroffen wurden. Etwaige irrtumsbedingte Fehler in Verkaufsprospekten, Preislisten, Angebotsunterlagen oder sonstigen Dokumentationen des Verkäufers dürfen vom Verkäufer berichtigt werden, ohne dass er für Schäden aus diesen Fehlern zur Verantwortung gezogen werden darf.
  4. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Kaufleuten und Handelsgesellschaften.

Artikel 1
Registrierung

  1. Die Benutzung der Bestellmöglichkeit per Katalog (nachfolgend: „Service“) setzt voraus, dass der Kunde die Registrierung gemäß den Anforderungen der Gesellschaft erfolgreich durchgeführt hat. Nach erfolgreicher Registrierung wird durch die Gesellschaft eine Kundenummer erteilt, die es dem Kunden ermöglicht, Bestellungen durchzuführen.
  2. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, in ihrem alleinigen, freien Ermessen eine Kundenanmeldung ohne Angabe eines Grundes abzulehnen, insbesondere wenn
    1. der Kunde keine in seinem Heimatstaat ordnungsgemäß gegründete und registrierte Gesellschaft ist;
    2. der Kunde bereits zuvor registriert war oder ist,
    3. der Kunde seine geschäftliche (Haupt-) Niederlassung oder seinen Sitz oder seine postalische Adresse zum Zeitpunkt der Registrierung außerhalb der Europäischen Union (EU) oder außerhalb von Ländern hat, in denen die Gesellschaft den Katalog versandt hat,
    4. eine frühere Registrierung des Kunden widerrufen wurde,
    5. der Kunde unrichtige oder unvollständige Angaben im Zusammenhang mit seiner Registrierungsanmeldung gemacht hat.
    6. andere Gründe bestehen (insbesondere bezüglich der wirtschaftliche Situation des Kunden), die aus Sicht der Gesellschaft angemessen erscheinen.
  3. Eine Bestellung durch den Kunden ist nur unter Angabe der gemäß Artikel 1.1 erteilten Kundennummer möglich.
  4. Der Kunde wird u. U. von der Gesellschaft per Fax oder eMail von Zeit zu Zeit über Verkaufsangebote und andere Angelegenheiten der Gesellschaft informiert. Eine derartige Information erfolgt jedoch nicht, wenn der Kunde der Gesellschaft schriftlich mitteilt, dass er dies nicht wünscht.
  5. Der Kunde ist selbst verantwortlich für die Geheimhaltung seiner registrierten Kundennummer.
  6. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine registrierte Kundennummer zu übertragen, zu verleihen oder an Dritte weiterzugeben.

Artikel 2
Einzelheiten zum Bestellservice

  1. Der Kunde kann die im Katalog gelisteten Produkte mit Hilfe des Service und unter Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kaufen (einschließlich der Regelungen über Spezifikationen, Preis, Liefertermin und Nutzungsbedingungen). Es liegt jedoch im Wesen der Produkte, der Geschäftstätigkeit des Kunden oder anderer, von der Gesellschaft vorgeschriebenen Standards, oder auch im Ermessen des ursprünglichen Herstellers oder der Gesellschaft, dass einige Produkte verändert, verbessert, ersetzt, nicht weiter hergestellt oder für obsolet erklärt werden, ohne dass der Kunde im Vorfeld darüber informiert oder davor gewarnt wird.
  2. Der Service wird innerhalb der EU und in jenen Ländern außerhalb der EU zur Verfügung gestellt, in denen die Gesellschaft einen Katalog verbreitet hat. Um Zweifel zu vermeiden, wird hiermit ausdrücklich vereinbart, dass der Service nicht in Ländern oder Gebieten zur Verfügung steht, in die von der Gesellschaft keine Lieferungen vorgenommen werden. Alle Anfragen in Bezug auf Orte, an die Lieferungen erfolgen sollen, sind an die Gesellschaft zu richten.

Artikel 3
Die Bestellung von Produkten

  1. Ein Kunde kann beantragen, den Service in Anspruch zu nehmen, indem er sich der folgenden, auch im Katalog beschriebenen Bestellmöglichkeiten bedient. Die Gesellschaft kann die Bestellmöglichkeiten in Bezug auf Sonderbestellungen (siehe Artikel 10) oder auf Typ oder Menge der bestellten Produkte einschränken. Daten und der Zeitpunkt, an dem die Gesellschaft eine Anfrage erhalten kann, sind u.a. im Katalog angegeben.
  2. Sofern der Kunde seine Bestellung per eMail schickt, kann die Gesellschaft den Eingang der Bestellung mit einer Antwort-Mail oder auf einem anderen geeigneten Weg bestätigen. Diese Bestätigung des Bestelleingangs stellt keine Annahme der Bestellung des Kunden durch die Gesellschaft dar.
  3. Internetbestellungen: Die Kunden können auch die Websites www.misumi.de (Deutsch) bzw. www.misumieurope.com (Englisch) besuchen und dort Bestellungen durchführen. Sie sollten dort die Informationen in allen Pflichtfeldern eingeben. Die Nutzer der Websites sollten außerdem vor jeder Nutzung der Website die für die jeweilige Website geltenden Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen einsehen. Alle Anfragen in Bezug auf die Website sind an die Gesellschaft zu richten.
  4. Mündliche Bestellungen sind nicht möglich.
  5. Angaben der Gesellschaft im Katalog oder sonstige Angaben (z.B. Mitteilungen über Preise) stellen kein Angebot dar. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, derartige Angaben jederzeit vor der Annahme der Kundenbestellung durch die Gesellschaft zurückzunehmen oder zu ändern.
  6. Jede Bestellung von Produkten, die vom Kunden an die Gesellschaft gerichtet wird, gilt als Angebot des Kunden, Produkte zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu kaufen. Die Gesellschaft ist nicht verpflichtet, eine Bestellung von Produkten anzunehmen. Ein Vertrag kommt erst zu Stande, wenn die Annahme der Kundenbestellung schriftlich von der Gesellschaft bestätigt wird.
  7. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft vom Kunden die Erstattung aller Kosten verlangen kann, die der Gesellschaft im Zusammenhang mit Sonderwünschen des Kunden (insbesondere bzgl. einer Transportversicherung oder Sonderlieferung der Produkte) entstehen.

Artikel 4
Beschaffenheit und Einsatzbereiche der Produkte

  1. Hinsichtlich der Beschaffenheit der Produkte wird der Kunde auf folgendes hingewiesen:
    1. Die Produkte sind nur für den Einsatz innerhalb einer allgemeinen Produktionsausrüstung geeignet (Produktionsausrüstung bedeutet: Automatische Montagemaschinen, Vorrichtungen für maschinelle Bearbeitung, Inspektionsvorrichtungen und WerkAutomatisierungsmaschinen).
    2. Die Produkte sind insbesondere für folgende Einsatzbereiche ungeeignet:
      1. Transportgeräte, einschließlich Lastwagen, Schiffe, Schienenfahrzeuge, Flugzeuge usw.
      2. Medizinische Geräte und Ausrüstung jeder Art
      3. Waren aller Art, die an Verbraucher verkauft werden oder verkauft werden sollen
      4. Luft und Raumfahrt (Aerospace) Ausrüstung
      5. Ausrüstung für Nuklearenergie, sowie
      6. Militärische Produkte (z.B. Waffen, Gewehre etc.
  2. Die Parteien vereinbaren als vertragliche Beschaffenheit der Produkte die Eignung gemäß Artikel 4.1.(1).
  3. Der Einsatz der Produkte in den unter vorstehender 1.(2) aufgelisteten Bereichen ist verboten.
  4. Im Übrigen sind sämtliche im Katalog aufgeführten Verpflichtungen hinsichtlich der Produkte, einschließlich Spezifikationen, beabsichtigter Gebrauch, Nutzungsbedingungen, Nutzungsvoraussetzungen oder Zeichnungen einzuhalten und zu beachten, einschließlich sämtlicher Hinweise oder Beschreibungen in der Produktliteratur, die mit den Produkten (oder Zubehör) geliefert wird.

Artikel 5
Lieferzeit

  1. Die im Katalog enthaltene Angabe über eine Lieferzeit (u.a. die dort angegebene Zahl der Liefertage) ist abhängig von der Art und Menge des jeweils bestellten Produkts (so z.B. von dem Umstand, ob das Produkt in der bestellten Menge nicht sofort verfügbar ist oder eine ausreichende Menge vorrätig ist). Die im Katalog enthaltenen Angaben zur Lieferzeit sind daher geschätzt und unverbindlich.
  2. In der Bestellung, Auftragsbestätigung oder Annahmeerklärung enthaltene Angaben zur Lieferzeit sind ebenfalls nur geschätzte Werte und daher unverbindlich, es sei denn Gegenteiliges wird ausdrücklich vereinbart.
  3. Die Einhaltung der Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
  4. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist die Gesellschaft berechtigt, den ihr insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
  5. Die Gesellschaft haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von ihr zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist ihr zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von ihr zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht, ist ihre Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
  6. Die Gesellschaft haftet auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von ihr zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist die Schadenersatzhaftung bei einer nicht vorsätzlichen Verletzung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
  7. In den übrigen Fällen des von ihr zu vertretenden Lieferverzugs wird die Haftung der Gesellschaft für Schadenersatz auf maximal den Wert der Lieferung begrenzt.
  8. Die vorstehenden Begrenzungen gelten nicht bei einer Haftung wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  9. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden außer Schadenersatz bleiben vorbehalten.
  10. Die Regelungen in Artikel 15 bleiben unberührt.

Artikel 6
Erfüllungsort, Lieferbedingungen

  1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der Gesellschaft, soweit nichts anderes ausdrücklich bestimmt ist.
  2. Der Versand der Produkte erfolgt auf Kosten und Risiko des Kunden gemäß den nachfolgenden Bestimmungen. Die Auswahl der Versandart und die Verpackung unterstehen dem pflichtgemäßen Ermessen der Gesellschaft.
  3. Die Lieferung erfolgt an die Adresse des Kunden, die in der Auftragsbestätigung genannt ist. Bei Bestellungen mit Lieferungen innerhalb Deutschlands übernimmt die Gesellschaft die Transportkosten.
  4. Für Lieferungen an Orte außerhalb Deutschlands hat der Kunde die Transportkosten in Höhe der Liefergebühr gemäß der jeweils hierfür gültigen Preisliste der Gesellschaft zu tragen.
  5. Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes (wobei der Beginn des Verladevorgangs maßgeblich ist) an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Kunden über.
  6. Eine Transportversicherung wird von der Gesellschaft nur auf Wunsch des Kunden und auf seine Kosten abgeschlossen.
  7. Die Importfreimachung ist Aufgabe des Kunden. Er hat sämtliche damit in Zusammenhang stehenden Kosten zu tragen.

Artikel 7
Eigentumsvorbehalt

  1. Ungeachtet der Lieferung und des Gefahrübergangs oder anderer Bestimmungen dieser Lieferbedingungen, geht das Eigentum an den Produkten nicht auf den Kunde über, solange nicht der gesamte Kaufpreis gezahlt worden ist.
  2. Die Gesellschaft hat das Recht, die Produkte zurückzufordern, anderweitig zu veräußern oder sonst darüber zu verfügen, solange der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt ist.
  3. Solange die Produkte nicht vollständig bezahlt sind, muss der Kunde die Produkte treuhänderisch für die Gesellschaft halten und die Produkte getrennt von seinem Eigentum und dem Dritter aufbewahren sowie die Produkte ordnungsgemäß lagern, sichern, versichern und als Eigentum der Gesellschaft kennzeichnen.
    Bis zur vollständigen Bezahlung darf der Kunde die Produkte im gewöhnlichen Geschäftsbetrieb nutzen oder weiterveräußern, doch muss er jegliches Entgelt (einschließlich etwaiger Versicherungszahlungen) für die Gesellschaft halten und die Gelder getrennt von seinem Vermögen und demjenigen Dritter halten. Der Kunde tritt der Gesellschaft jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des FakturaEndbetrages (einschließlich Umsatzsteuer) der Forderung der Gesellschaft ab, die ihm aus der Weiterveräußerung und/oder der Überlassung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Produkte vor oder nach einer Überlassung weiter verkauft worden sind. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis der Gesellschaft, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Die Gesellschaft verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies jedoch der Fall, so kann die Gesellschaft verlangen, dass der Kunde ihr die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
  4. Sind die Produkte weiterverarbeitet und ist die Weiterverarbeitung auch mit Teilen, an denen die Gesellschaft kein Eigentum hat, erfolgt, so erwirbt die Gesellschaft entsprechendes Teileigentum. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung von Produkten der Gesellschaft mit denjenigen anderer.
  5. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde die Gesellschaft unverzüglich zu benachrichtigen, damit die Gesellschaft Klage erheben kann. Soweit der Kunde dieser Aufgabe nicht nachkommt, haftet er für den entstandenen Schaden.
  6. Die Gesellschaft verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die der Gesellschaft zustehenden Forderungen übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten trifft die Gesellschaft.

Artikel 8
Untersuchungs und Rügepflicht

  1. Der Kunde hat die Waren (Produkte) unverzüglich, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, der Gesellschaft unverzüglich Anzeige zu machen.
  2. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gelten die Produkte als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.
  3. Zeigt sich ein solcher Mangel später, muss unverzüglich nach der Entdeckung Anzeige gemacht werde, andernfalls gelten die Produkte auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.

Artikel 9
Zuviellieferung

  1. Wenn die Gesellschaft dem Kunden eine größere Menge an Produkten liefert, als dieser bestellt hat, und dieser Umstand der Gesellschaft anzulasten ist, dann wird der Kunde die Gesellschaft innerhalb einer Woche nach Lieferung informieren, und er ist einverstanden, der Gesellschaft die überzähligen Produkte zurückzusenden. In diesem Fall wird die Gesellschaft die für die Rücksendung der überzähligen Produkte anfallenden Versandkosten bezahlen. Der Kunde wird die überzähligen Produkte ab dem Zeitpunkt, an dem er diese Produkte erhält, bis zu dem Zeitpunkt, an dem sie an die Gesellschaft zurückgesandt werden, sorgfältig behandeln.

Artikel 10
Sonderbestellungen

  1. Der Kunde kann Sonderbestellungen von Produkten mit Spezifikationen, die in den vom Kunden zur Verfügung gestellten Planskizzen erläutert sind, mit anderen Spezifikationen als denen, die von der Gesellschaft vorgesehen sind, oder andere Sonderbestellungen, die sich nicht auf Produkte mit den im Katalog angegebenen Spezifikationen beziehen („Sonderbestellungen“) machen, indem er der Gesellschaft entsprechende Skizzen und Spezifikationen einreicht, und die Gesellschaft wird, wenn möglich, ein Preisangebot (Angebot) für die Sonderbestellung unterbreiten. Auf der Basis dieses Preisangebots findet dann Artikel 3 Anwendung.
  2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Sonderbestellungen, dies jedoch unter der Bedingung, dass im Falle eines Widerspruchs zwischen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und allen etwaigen Bedingungen, die in einer Sonderbestellung angegeben und zwischen den Parteien schriftlich vereinbart worden sind, die Bedingungen, wie sie in der Sonderbestellung angegeben sind, im Umfang dieses Widerspruchs Vorrang haben.

Artikel 11
Preise, Lieferkosten, Steuern

  1. Der Verkaufspreis der Produkte ist derjenige Preis, der dem Kunden von der Gesellschaft genannt und von diesem akzeptiert wurde oder, wenn kein Preis ausdrücklich vereinbart worden ist, derjenige Preis, der zum Zeitpunkt der Annahme der Bestellung im Katalog angegeben ist („Vertragspreis“).
  2. Der Kunde ist bei Lieferungen an Orte außerhalb Deutschlands zusätzlich verpflichtet, die gemäß der Preisliste der Gesellschaft jeweils gültige Liefergebühr an die Gesellschaft zu entrichten. Die Höhe der Liefergebühr richtet sich nach dem jeweiligen Land, in welches die Lieferung erfolgen soll. Die jeweils aktuell geltende Liefergebühr wird von der Gesellschaft von Zeit zu Zeit bekannt gegeben und dem Kunden auch auf Anfrage mitgeteilt. Sollte eine solche Liefergebühr für das betreffende Land oder den betreffenden Kunden nicht gültig sein, ist die Gesellschaft berechtigt, die tatsächlichen Lieferkosten zu verlangen.
  3. Der Vertragspreis gilt exklusive jeder etwaigen Umsatzsteuer und aller sonstigen Steuern und Abgaben, die (im jeweiligen Umfang) vom Kunden in der Höhe und in der Art und Weise, wie zum gegebenen Zeitpunkt vom Gesetzgeber vorgeschrieben, zusätzlich zu bezahlen sind.
  4. Die Kosten für Sonderwünsche des Kunden (z.B. für den Abschluss einer Transportversicherung) sind ebenfalls zusätzlich zum Vertragspreis zu bezahlen.

Artikel 12a
Zahlung, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte

  1. Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, ist die Gesellschaft berechtigt, dem Kunden den Vertragspreis (zusammen mit der Liefergebühr/ den Lieferkosten) sowie alle etwa anfallenden Steuern, Abgaben und Kosten, die zum Zeitpunkt der Lieferung oder danach gemäß den Bestimmungen von Artikel 11 zu bezahlen sind, in Rechnung zu stellen.
  2. Der Kunde hat den von der Gesellschaft in Rechnung gestellten Betrag innerhalb von dreißig (30) Tagen ab Rechnungsdatum in voller Höhe bezahlen, ungeachtet der Tatsache, dass das Eigentum an den gelieferten Produkten noch nicht auf den Kunden übergegangen ist.
  3. Alle Beträge, die gemäß einem Vertrag zu bezahlen sind, werden in voller Höhe und ohne Abzug bezahlt. Der Kunde kann nur dann Aufrechnungsrechte geltend machen, wenn seine Gegenforderungen rechtskräftig festgestellt wurden oder unstrittig sind oder wenn sie von der Gesellschaft anerkannt wurden. Der Kunde ist nur zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts berechtigt, wenn sein Gegenanspruch aus dem gleichen Vertrag resultiert.
  4. Zahlungen gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden per Scheck oder Banküberweisung auf das angegebene Bankkonto der Gesellschaft oder auf einem anderen Wege, der gegebenenfalls zwischen den Parteien schriftlich vereinbart wird, vorgenommen. Der Kunde ist für alle Bankgebühren verantwortlich, die für Zahlungen anfallen, die per Banküberweisung vorgenommen werden.
  5. Alle Zahlungen sind vom Kunden in Euro zu leisten.

Artikel 12b
Kreditkartenzahlung

  1. Kreditkartenzahlungen sind mit dem Branding 'www.misumi-ec.com' eindeutig identifizierbar. Anfallende Transaktionsgebühren trägt die MISUMI Europa GmbH. Die Belastung der Kreditkarte erfolgt nach Überprüfung der Kartengültigkeit und unmittelbar vor Auslieferung der Ware.

Artikel 13
Maximalbetrag

  1. Die Gesellschaft wird einen Maximalbetrag festlegen, den der Kunde der Gesellschaft für den Kauf von Produkten zu jedem gegebenen Zeitpunkt höchstens schulden kann (der „Maximalbetrag“)
  2. Falls der Gesamtpreis für vom Kunden bestellte Produkte den Maximalbetrag erreicht oder überschreitet, kann die Gesellschaft nach ihrem alleinigen Ermessen auf eine der folgenden Arten reagieren. Sie kann:
    1. vom Kunden verlangen, im Voraus zu bezahlen oder den noch offenen Betrag zu bezahlen,
    2. die Bestellung(en) ablehnen, widerrufen oder stornieren und/oder
    3. jede andere Handlung vornehmen, die die Gesellschaft hierbei für notwendig hält.
  3. Der Kunde kann seinen Maximalbetrag überprüfen, indem er sich an die Gesellschaft wendet.

Artikel 14
Weigerung zur Abnahme von Produkten

  1. Falls der Kunde, aus welchem Grund auch immer, die Lieferung von Produkten nicht abnimmt, wenn sie zur Lieferung bereit sind, oder wenn die Gesellschaft nicht in der Lage ist, Produkte am oder vor dem vereinbarten Liefertermin zu liefern, weil der Kunde keine adäquaten Lieferanweisungen, Dokumente, Lizenzen oder Genehmigungen zur Verfügung gestellt hat, oder wenn dies auf eine andere Handlung oder Unterlassung seitens des Kunden zurückzuführen ist, dann wird die Gesellschaft – unbeschadet ihrer weiteren Rechte – die Produkte zurück in ihr Lagerhaus oder auf ein anderes Gelände transportieren. Der Kunde wird die Gesellschaft von allen Ansprüchen, Prozessen, Haftungen, Verlusten, Schäden und Ausgaben freistellen, die der Gesellschaft entstehen und sich ergeben aus oder im Zusammenhang mit dem Versäumnis des Kunden, die Lieferung der Produkte abzunehmen. Die Gesellschaft behält sich alle weiteren gesetzlichen Rechte und Forderungen vor.

Artikel 15
Höhere Gewalt

  1. Die Gesellschaft haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z. B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die die Gesellschaft nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse der Gesellschaft die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist die Gesellschaft zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber der Gesellschaft vom Vertrag zurücktreten.

Artikel 16
Änderungen und Stornierungen von Aufträgen

  1. Der Kunde kann die Einzelheiten eines Auftrags ändern oder den Vertrag gemäß den nachstehend beschriebenen „Stornierungsregeln“ telefonisch stornieren. Er ist dann verpflichtet, Gebühren nach folgenden Regeln zu entrichten:
  2. Stornierungsgebühr
    1. Diese Regeln lassen die gesetzlichen Rechte des Kunden unberührt. Sie gelten nur, wenn die Gesellschaft eine Stornierung zulässt, ohne hierzu gesetzlich verpflichtet zu sein. Die Gesellschaft behält sich Ausnahmen von diesen Regeln vor, wenn aufgrund von Art, Typ, Menge oder Versanddatum der Produkte oder des benutzten Vertriebssystems eine Stornierung ausnahmsweise nicht akzeptiert werden kann. Dies wird dem Kunden vorab mitgeteilt werden.
    2. Grundsätzlich ist die Stornierung einer Bestellung kostenfrei, wenn sie der Gesellschaft noch am Tag des Eingangs der Bestellung innerhalb der Geschäftszeiten zugeht. Für Stornierungen, die der Gesellschaft an einem der folgenden Tage zugehen, fällt, soweit eine Stornierung gemäß den Regelungen in diesem Artikel 16 zulässig ist, für den Kunden eine Stornierungsgebühr in Höhe von 40 % des Bestellwertes einschließlich Steuern, Fracht etc. („Auftragswert“) an. Bei der Berechnung der Tage sind jeweils nur die Arbeitstage von MISUMI, Schwalbach / Ts., Deutschland („Arbeitstage“) maßgebend.
    3. Für alle Teile für die eine Lieferzeit von 6 Tagen vorgesehen ist, ist eine Stornierung am Tag der Bestellung ohne Stornierungsgebühr möglich. Spätere Stornierungen sind ausgeschlossen, es sei denn es handelt sich um Produkte, die sich in ausreichender Menge im Lager der Gesellschaft befinden. Hinsichtlich letzterer Produkte ist eine Stornierung bis zu einem Tag vor Versand möglich.
    4. Für alle Teile, für die eine Lieferzeit von 8 Tagen vorgesehen ist, entsteht eine Stornierungsgebühr in Höhe von 40 % des Auftragswertes, wenn die Stornierung am 1. Arbeitstag nach dem Eingang der Bestellung zugeht. Eine spätere Stornierung ist ausgeschlossen.
    5. Für alle Teile, für die eine Lieferzeit von 10, 12 oder 13 Tagen vorgesehen ist, bleibt die Stornierung auch am 1. Arbeitstag nach dem Eingang der Bestellung kostenfrei. Geht die Stornierung am 2. oder 3. Arbeitstag nach Eingang der Bestellung zu, so entsteht eine Stornierungsgebühr in Höhe von 40 % des Auftragswertes. Eine spätere Stornierung ist ausgeschlossen.
    6. Für alle Teile, für die eine Lieferzeit von 14, 15 oder 16 Tagen vorgesehen ist, bleibt eine Stornierung auch am 1. oder 2. Arbeitstag nach dem Eingang der Bestellung kostenfrei. Geht die Stornierung am 3. oder 4. Arbeitstag nach Eingang der Bestellung zu, so entsteht eine Stornierungsgebühr in Höhe von 40 % des Auftragswertes. Eine spätere Stornierung ist ausgeschlossen.
    7. Sonderbestellungen (vgl. Artikel 10) sowie Expressbestellungen können jedoch in Abweichung von den vorgenannten Regelungen nicht storniert werden.

Artikel 17
Rücksendung von Produkten

  1. Der Kunde darf Produkte nur dann an die Gesellschaft zurücksenden („Rücksendung“), wenn die Gesellschaft für Lieferfehler oder Schäden an den Produkten verantwortlich ist, und unter der Bedingung, dass der Kunde die Gesellschaft gemäß Artikel 8 von diesem Lieferfehler oder Schaden in Kenntnis gesetzt hat. Der Kunde hat sich vor einer Rücksendung telefonisch mit der Gesellschaft in Verbindung zu setzen. Der Kunde wird der Gesellschaft bereits gelieferte Produkte nur dann zurücksenden, wenn die Gesellschaft ihr schriftliches Einverständnis dazu erteilt hat, und auch dann nur zu den Bedingungen, mit denen sich die Gesellschaft einverstanden erklärt hat.
  2. Wenn es zu Schäden oder Fehlern an Produkten kommt, die der Gesellschaft zuzurechnen sind, wird die Gesellschaft – unbeschadet der Bestimmungen in Artikel 17.1 – die Rücksendung der Produkte akzeptieren, wenn sich der Kunde mit der Gesellschaft in Verbindung setzt. Die Gesellschaft wird alle angemessenen Lieferkosten bezahlen, die für die Rücksendung der Produkte angefallen sind.
  3. Der Kaufpreis der Produkte, die an die Gesellschaft zurückgesandt worden sind, wird nicht in die Summen (Umsätze) eingerechnet, die für die Bestimmung von etwaigen, von der Gesellschaft angebotenen Mengenrabatten maßgebend sind, und alle Preise werden entsprechend neu berechnet.
  4. Die Regelungen in Artikel 18 bleiben unberührt.

Artikel 18
Ansprüche bei Mängeln und Haftung

  1. Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach Artikel 8 und § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
  2. Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist der Kunde berechtigt Nacherfüllung zu verlangen. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl der Gesellschaft durch Mangelbeseitigung oder durch Lieferung einer neuen mangelfreien Sache.
  3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
  4. Die Gesellschaft haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadenersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Vertretern oder Erfüllungsgehilfen der Gesellschaft beruhen. Soweit der Gesellschaft keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
  5. Die Gesellschaft haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern sie schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt; in diesem Fall ist aber die Schadenersatzhaftung bei einer nicht vorsätzlichen Verletzung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
  6. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
  7. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung für Mängel ausgeschlossen.
  8. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.
  9. Die Regelungen der §§ 478, 479 BGB bleiben unberührt.
  10. Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz als in den vorstehenden Regelungen vorgesehen ist, ist – gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere auch bei sonstigen Pflichtverletzungen aus dem Schuldverhältnis oder deliktischen Ansprüchen) ausgeschlossen. Dies gilt auch soweit der Kunde anstelle Schadenersatzes den Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt. Die Haftung für Verzug bestimmt sich jedoch nach den Artikeln 5 und 15.

Artikel 19
Aufhebung der Registrierung des Kunden und Kündigung der Kaufverträge

  1. Wenn in Bezug auf den Kunden einer der folgenden Fälle eintritt, kann die Gesellschaft die Registrierung des Kunden aufheben und jeden Vertrag fristlos aus wichtigen Gründen kündigen:
    1. wenn deutlich wird, dass der in Artikel 1.2 (5) angegebene Fall in Bezug auf den Kunden eintritt,
    2. wenn für das Unternehmen oder Vermögen des Kunden ein Zwangsverwalter, Insolvenzverwalter o.ä. eingesetzt wird,
    3. wenn der Kunde Gegenstand eines Antrags auf Pfändung oder vorläufige Pfändung wird,
    4. wenn gegen den Kunden oder von ihm ein Antrag auf Insolvenzverfahren gestellt wird,
    5. wenn der Kunde einen Beschluss zur Auflösung oder Verschmelzung mit einer anderen Gesellschaft fasst oder
    6. wenn der Kunde eine wesentliche Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verletzt.
  2. Wenn in Bezug auf den Kunden einer der vorstehenden Umstände eintritt, werden alle Forderungen, die der Kunde der Gesellschaft schuldet, sofort zur Zahlung fällig, und der Kunde muss alle diese Forderungen sofort bezahlen. Außerdem muss der Kunde die Gesellschaft schadlos halten und freistellen von allen Schäden, die der Gesellschaft auf Grund der Verletzung von Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Kunden entstehen.

Artikel 20
Mitteilung und Änderung von erhaltenen Informationen

  1. Wenn es zu Änderungen des Namens, der Anschrift, des Vertreters, der Telefonnummer, der Faxnummer, des Ansprechpartners im Unternehmen des Kunden kommt oder anderer Informationen, die vom Kunden bei der Registrierung mitgeteilt wurden, hat der Kunde die Gesellschaft hiervon unverzüglich schriftlich in Kenntnis setzen.
  2. Zusätzlich zu Artikel 20.1 gilt, dass der Kunde die Gesellschaft unverzüglich zu benachrichtigen hat, falls (i) der Kunde seinen Geschäftsbetrieb einem Dritten überträgt, einen Geschäftsbetrieb von einem Dritten übernimmt oder sich einer Umwandlung oder Fusion beteiligt oder (ii) einer der in Artikel 19.1 dargelegten Umstände eintritt. Es liegt in solchen Fällen im alleinigen Ermessen der Gesellschaft, falls sie dies für notwendig erachtet, eine Rücksprache mit dem Kunden über den Status der Registrierung des Kunden zu verlangen.
  3. Falls der Kunde die in Artikel 20.1 oder 20.2 vorgesehene Mitteilung nicht oder erst verspätet vornimmt und an den Kunden die Produkte, der Katalog und/oder etwaige organisatorische Mitteilungen (zuvor) versandt wurden, geht die Gesellschaft davon aus, dass der Kunde diese Sachen/Mitteilungen dennoch erhalten hat. Darüber hinaus muss der Kunde alle Kosten ersetzen, die der Gesellschaft durch den Verstoß des Kunden gegen seine Pflichten in Artikel 20.1 oder 20.2 entstehen, u.a. auch die Kosten für ein ggfs. erforderliches, neuerliches Versenden dieser Posten an die neue Anschrift sowie auch Kosten für den Ersatz von Produkten.

Artikel 21
Stornierung der Registrierung durch den Kunden

  1. Der Kunde kann seine Registrierung stornieren, indem er die Gesellschaft durch ein entsprechendes Schreiben, dass von einem vertretungsberechtigten Mitarbeiter des Kunden unterschrieben ist, davon in Kenntnis setzt. Die Gesellschaft wird die Registrierung des Kunden bei Erhalt dieses Schreibens aufheben, und der Kunde verliert seinen Status als registrierter Kunde.

Artikel 22
Überarbeitungen der Preise und Spezifikationen

  1. Die Gesellschaft kann die im Katalog gelisteten Produkte ändern, überarbeiten oder deren Verkauf aussetzen („Überarbeitungen“). Sie kann den Zeitrahmen, die Wege und sonstigen Methoden, die ihr in Bezug auf eine solche Benachrichtigung zur Verfügung stehen, auswählen, wenn sie den Kunden von Überarbeitungen in Kenntnis setzt.
  2. Wenn ein Kunde nach solchen Überarbeitungen Produkte bestellt, so wird davon ausgegangen, dass der Kunde mit diesen Überarbeitungen einverstanden ist.
  3. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft seine Kunden von geringfügigen Änderungen, die sich nicht auf die im Katalog angegebenen Spezifikationen auswirken, nicht eigens in Kenntnis setzen wird.

Artikel 23
Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  1. Die Gesellschaft kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen überarbeiten, ändern oder ergänzen („Änderungen“). Sie wird diese Ergänzungen im jeweiligen Katalog mitteilen.
  2. Wenn der Kunde nach solchen Ergänzungen Produkte bestellt, so wird davon ausgegangen, dass der Kunde mit diesen Änderungen einverstanden ist.

Artikel 24
Geltungsdauer des Katalogs

  1. Der jeweilige Katalog gilt nur bis zum Ende der im Katalog angegebenen Geltungsdauer, spätestens jedoch bis zum Erscheinen eines neuen Katalogs („Geltungsdauer des Katalogs“). Die Gesellschaft ist dem Kunden gegenüber für keinerlei Ausgaben oder Schäden verantwortlich, die dem Kunden dadurch entstanden sind, dass er eine Bestellung aus einem Katalog vorgenommen hat, dessen Geltungsdauer abgelaufen ist.

Artikel 25
Geistiges Eigentum

  1. Die Gesellschaft gewährleistet nicht, dass die von ihr vertriebenen Produkte keine geistigen Eigentumsrechte Dritter verletzen.
  2. Der Kunde bestätigt und ist einverstanden, dass er die Produkte, was die Verletzung von etwaigen geistigen Eigentumsrechten von Dritten anbetrifft, auf eigenes Risiko verwendet.
  3. Der Kunde darf keine der im Katalog angegebenen Informationen ohne das Einverständnis der Gesellschaft oder des Inhabers von geistigen Eigentumsrechten über den zulässigen Umfang hinaus verwenden.

Artikel 26
Geheimhaltungsverpflichtung

  1. Jede der beiden Parteien ist einverstanden und verpflichtet sich, Informationen vertraulicher Natur (einschließlich Geschäftsgeheimnisse und Informationen von wirtschaftlichem Wert), die der betreffenden Partei von der anderen zur Kenntnis gelangen, geheim zu halten, sie nicht für eigene Zwecke zu verwenden und sie ohne das vorherige schriftliche Einverständnis der anderen Partei auch nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, diese Informationen sind der breiten Öffentlichkeit bekannt (auf anderem Wege als durch eine Verletzung dieses Artikels), oder ihre Offenlegung wird von einem zuständigen Gericht oder einer staatlichen Stelle bzw. zuständigen Behörde verlangt.

Artikel 27
Sonstige Bestimmungen

  1. Sollten einzelne Bestimmungen des jeweiligen Kaufvertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleiben die anderen Bestimmungen dennoch wirksam.
  2. Eine Abtretung von Ansprüchen des Kunden aus den zwischen den Parteien geschlossenen Verträgen bedarf des schriftlichen Einverständnisses der Gesellschaft.
  3. Sofern nicht in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, werden alle Benachrichtigungen und sonstigen Mitteilungen, die gemäß der Allgemeinen Geschäftsbedingungen erforderlich oder zulässig sind, auf Deutsch und in Schriftform abgefasst und an den eingetragenen Sitz oder den Hauptgeschäftssitz des Empfängers oder an eine andere Anschrift, die jede der beiden Parteien der anderen zu gegebener Zeit mitgeteilt hat, gesandt oder übermittelt.

Artikel 28
Rechtswahl; Gerichtsstand

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und sämtliche hiernach abgeschlossenen Verträge unterliegen dem deutschen Recht. Die Gesellschaft und der Kunde erklären sich mit der ausschließlichen Zuständigkeit des Gerichtsstandes am Geschäftssitz der Gesellschaft einverstanden. Die Gesellschaft hat das Recht, auch am für den Kunden zuständigen Gericht zu klagen oder an jedem anderen Gericht, das nach nationalem oder internationalem Recht zuständig sein kann. Die Anwendung des UN Kaufrechtes wird ausgeschlossen.

MISUMI Europa GmbH
KatahrinaPaulusStraße 6
65842 Schwalbach,
HRB 6600, Gerichtsstand Königstein/Ts.

News
 

01.11.2008 - WOS MISUMI Europa

 

 
 
 

15.09.2008 - MISUMI LX und KUA Lineareinheiten.

 
 

 
   
 

28.07.2008 - Berechnungssoftware für die MISUMI LX und KUA Lineareinheiten.

 
 

Diese Berechnungssoftware ermöglicht es Ihnen die Lineareinheiten schnell zu berechnen und Lebensdauer der Linearsysteme optimal für Ihre Anwendung auszulegen. Momentan nur in englischer Version verfügbar

 
   
 

01.09.2008 - FA-Katalog 2008

 
 

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29.08.2008 - Native CAD-Daten zum Download
Ab sofort erhalten Sie von allen existierenden CAD-Modellen native CAD-Daten zum Download.

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28.08.2008 - MISUMI RoadShows
Wir sind regelmäßig auf Tour! Ob wir auch in Ihre Nähe kommen, erfahren Sie hier.

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