ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER MISUMI EUROPA GMBH
Präambel
- Sämtliche Verkäufe von Waren (nachfolgend: „Produkte“)
durch die MISUMI Europa GmbH (nachfolgend: „Gesellschaft“ oder „MISUMI“)
u.a. auch Verkäufe unter Bezugnahme auf den von der Gesellschaft verbreiteten
Katalog „Mechanische Komponenten für Sondermaschinenbau & Automatisierungstechnik“ (nachfolgend: „Katalog“),
sowie auch Sonderbestellungen (vgl. Art. 10) von Käufern (nachfolgend „Kunden“)
unterliegen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Insbesondere Kunden,
die Bestellungen unter Bezugnahme auf den Katalog abgeben, müssen diese
Bedingungen strikt beachten.
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
gelten ausschließlich,
soweit sie nicht durch ausdrückliche schriftliche Vereinbarung zwischen
den Parteien abgeändert werden. Das Angebot, die Angebotsannahme, Auftragsbestätigung
oder der Verkauf jeglicher Produkte unterliegt den vorliegenden Bedingungen.
Jeglichen Bedingungen oder vertragsändernden Bestimmungen des Kunden wird
widersprochen; sie werden der Gesellschaft gegenüber nur wirksam, wenn
die Gesellschaft diesen Änderungen schriftlich zustimmt.
- Diese Bestimmungen
sind Grundlage für jegliches künftiges Einzelkaufgeschäft
zwischen der Gesellschaft und dem Kunden (nachfolgend: „Vertrag“),
soweit nicht schriftlich vorrangige Vereinbarungen getroffen wurden. Etwaige
irrtumsbedingte Fehler in Verkaufsprospekten, Preislisten, Angebotsunterlagen
oder sonstigen Dokumentationen des Verkäufers dürfen vom Verkäufer
berichtigt werden, ohne dass er für Schäden aus diesen Fehlern
zur Verantwortung gezogen werden darf.
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
gelten nur gegenüber
Kaufleuten und Handelsgesellschaften.
Artikel 1
Registrierung
- Die Benutzung der Bestellmöglichkeit per Katalog (nachfolgend: „Service“)
setzt voraus, dass der Kunde die Registrierung gemäß den Anforderungen
der Gesellschaft erfolgreich durchgeführt hat. Nach erfolgreicher Registrierung
wird durch die Gesellschaft eine Kundenummer erteilt, die es dem Kunden ermöglicht,
Bestellungen durchzuführen.
- Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, in ihrem alleinigen,
freien Ermessen eine Kundenanmeldung ohne Angabe eines Grundes abzulehnen,
insbesondere wenn
- der Kunde keine in seinem Heimatstaat ordnungsgemäß gegründete
und registrierte Gesellschaft ist;
- der Kunde bereits zuvor registriert
war oder ist,
- der Kunde seine geschäftliche (Haupt-) Niederlassung
oder seinen Sitz oder seine postalische Adresse zum Zeitpunkt der Registrierung
außerhalb der Europäischen Union (EU) oder außerhalb
von Ländern hat, in denen die Gesellschaft den Katalog versandt
hat,
- eine frühere Registrierung des Kunden widerrufen wurde,
- der Kunde
unrichtige oder unvollständige Angaben im Zusammenhang mit seiner
Registrierungsanmeldung gemacht hat.
- andere Gründe bestehen (insbesondere
bezüglich der wirtschaftliche Situation des Kunden), die aus Sicht
der Gesellschaft angemessen erscheinen.
- Eine Bestellung durch den Kunden
ist nur unter Angabe der gemäß Artikel 1.1 erteilten Kundennummer
möglich.
- Der Kunde wird u. U. von der Gesellschaft per Fax oder
eMail von Zeit zu Zeit über
Verkaufsangebote und andere Angelegenheiten der Gesellschaft informiert. Eine
derartige Information erfolgt jedoch nicht, wenn der Kunde der Gesellschaft schriftlich
mitteilt, dass er dies nicht wünscht.
- Der Kunde ist selbst verantwortlich
für die Geheimhaltung seiner registrierten
Kundennummer.
- Der Kunde ist nicht berechtigt, seine registrierte Kundennummer
zu übertragen,
zu verleihen oder an Dritte weiterzugeben.
Artikel 2
Einzelheiten zum Bestellservice
- Der Kunde kann die im Katalog gelisteten Produkte mit Hilfe des Service
und unter Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kaufen (einschließlich
der Regelungen über Spezifikationen, Preis, Liefertermin und Nutzungsbedingungen).
Es liegt jedoch im Wesen der Produkte, der Geschäftstätigkeit des
Kunden oder anderer, von der Gesellschaft vorgeschriebenen Standards, oder
auch im Ermessen des ursprünglichen Herstellers oder der Gesellschaft,
dass einige Produkte verändert, verbessert, ersetzt, nicht weiter hergestellt
oder für obsolet erklärt werden, ohne dass der Kunde im Vorfeld darüber
informiert oder davor gewarnt wird.
- Der Service wird innerhalb der EU und in jenen
Ländern außerhalb
der EU zur Verfügung gestellt, in denen die Gesellschaft einen Katalog
verbreitet hat. Um Zweifel zu vermeiden, wird hiermit ausdrücklich vereinbart,
dass der Service nicht in Ländern oder Gebieten zur Verfügung steht,
in die von der Gesellschaft keine Lieferungen vorgenommen werden. Alle Anfragen
in Bezug auf Orte, an die Lieferungen erfolgen sollen, sind an die Gesellschaft
zu richten.
Artikel 3
Die Bestellung von Produkten
- Ein Kunde kann beantragen, den Service in Anspruch zu nehmen, indem er
sich der folgenden, auch im Katalog beschriebenen Bestellmöglichkeiten
bedient. Die Gesellschaft kann die Bestellmöglichkeiten in Bezug auf
Sonderbestellungen (siehe Artikel 10) oder auf Typ oder Menge der bestellten
Produkte einschränken. Daten und der Zeitpunkt, an dem die Gesellschaft
eine Anfrage erhalten kann, sind u.a. im Katalog angegeben.
- Sofern der Kunde
seine Bestellung per eMail schickt, kann die Gesellschaft den Eingang der
Bestellung mit einer Antwort-Mail oder auf einem anderen geeigneten
Weg bestätigen. Diese Bestätigung des Bestelleingangs stellt keine
Annahme der Bestellung des Kunden durch die Gesellschaft dar.
- Internetbestellungen:
Die Kunden können auch die Websites www.misumi.de
(Deutsch) bzw. www.misumieurope.com (Englisch) besuchen und dort Bestellungen
durchführen. Sie sollten dort die Informationen in allen Pflichtfeldern
eingeben. Die Nutzer der Websites sollten außerdem vor jeder Nutzung
der Website die für die jeweilige Website geltenden Nutzungsbedingungen
und Datenschutzbestimmungen einsehen. Alle Anfragen in Bezug auf die Website
sind an die Gesellschaft zu richten.
- Mündliche Bestellungen sind nicht
möglich.
- Angaben der Gesellschaft im Katalog oder sonstige Angaben
(z.B. Mitteilungen über
Preise) stellen kein Angebot dar. Die Gesellschaft behält sich das Recht
vor, derartige Angaben jederzeit vor der Annahme der Kundenbestellung durch
die Gesellschaft zurückzunehmen oder zu ändern.
- Jede Bestellung
von Produkten, die vom Kunden an die Gesellschaft gerichtet wird, gilt als
Angebot des Kunden, Produkte zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen
zu kaufen. Die Gesellschaft ist nicht verpflichtet, eine Bestellung von Produkten
anzunehmen. Ein Vertrag kommt erst zu Stande, wenn die Annahme der Kundenbestellung
schriftlich von der Gesellschaft bestätigt wird.
- Der Kunde wird darauf
hingewiesen, dass die Gesellschaft vom Kunden die Erstattung aller Kosten
verlangen kann, die der Gesellschaft im Zusammenhang
mit Sonderwünschen des Kunden (insbesondere bzgl. einer Transportversicherung
oder Sonderlieferung der Produkte) entstehen.
Artikel 4
Beschaffenheit und Einsatzbereiche der Produkte
- Hinsichtlich der Beschaffenheit der Produkte wird der Kunde auf folgendes
hingewiesen:
- Die Produkte sind nur für den Einsatz innerhalb einer allgemeinen
Produktionsausrüstung geeignet (Produktionsausrüstung bedeutet: Automatische
Montagemaschinen, Vorrichtungen für maschinelle Bearbeitung, Inspektionsvorrichtungen
und WerkAutomatisierungsmaschinen).
- Die Produkte sind insbesondere für
folgende Einsatzbereiche ungeeignet:
- Transportgeräte, einschließlich
Lastwagen, Schiffe, Schienenfahrzeuge, Flugzeuge usw.
- Medizinische Geräte
und Ausrüstung jeder Art
- Waren aller Art, die an Verbraucher verkauft
werden oder verkauft werden sollen
- Luft und Raumfahrt (Aerospace) Ausrüstung
- Ausrüstung für
Nuklearenergie, sowie
- Militärische Produkte (z.B. Waffen, Gewehre etc.
- Die Parteien vereinbaren
als vertragliche Beschaffenheit der Produkte die Eignung gemäß Artikel
4.1.(1).
- Der Einsatz der Produkte in den unter vorstehender 1.(2) aufgelisteten
Bereichen ist verboten.
- Im Übrigen sind sämtliche im Katalog aufgeführten
Verpflichtungen hinsichtlich der Produkte, einschließlich Spezifikationen,
beabsichtigter Gebrauch, Nutzungsbedingungen, Nutzungsvoraussetzungen oder
Zeichnungen einzuhalten
und zu beachten, einschließlich sämtlicher Hinweise oder Beschreibungen
in der Produktliteratur, die mit den Produkten (oder Zubehör) geliefert
wird.
Artikel 5
Lieferzeit
- Die im Katalog enthaltene Angabe über eine Lieferzeit (u.a. die dort
angegebene Zahl der Liefertage) ist abhängig von der Art und Menge des
jeweils bestellten Produkts (so z.B. von dem Umstand, ob das Produkt in der
bestellten Menge nicht sofort verfügbar ist oder eine ausreichende Menge
vorrätig ist). Die im Katalog enthaltenen Angaben zur Lieferzeit sind
daher geschätzt und unverbindlich.
- In der Bestellung, Auftragsbestätigung
oder Annahmeerklärung
enthaltene Angaben zur Lieferzeit sind ebenfalls nur geschätzte Werte
und daher unverbindlich, es sei denn Gegenteiliges wird ausdrücklich
vereinbart.
- Die Einhaltung der Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und
ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus.
Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
- Kommt
der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten,
so ist die Gesellschaft berechtigt, den ihr insoweit entstehenden Schaden,
einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende
Ansprüche bleiben vorbehalten.
- Die Gesellschaft haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der
Lieferverzug auf einer von ihr zu vertretenden vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden ihrer Vertreter
oder Erfüllungsgehilfen ist ihr zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug nicht
auf einer von ihr zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Vertragsverletzung beruht, ist ihre Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren,
typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
- Die Gesellschaft haftet auch
nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von ihr zu vertretende
Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer
wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist die Schadenersatzhaftung
bei einer nicht vorsätzlichen Verletzung auf den vorhersehbaren, typischerweise
eintretenden Schaden begrenzt.
- In den übrigen Fällen des von ihr
zu vertretenden Lieferverzugs wird die Haftung der Gesellschaft für
Schadenersatz auf maximal den Wert der Lieferung begrenzt.
- Die vorstehenden Begrenzungen
gelten nicht bei einer Haftung wegen Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit.
- Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden
außer Schadenersatz
bleiben vorbehalten.
- Die Regelungen in Artikel 15 bleiben unberührt.
Artikel 6
Erfüllungsort, Lieferbedingungen
- Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis
ist der Sitz der Gesellschaft, soweit nichts anderes ausdrücklich
bestimmt ist.
- Der Versand der Produkte erfolgt auf Kosten und Risiko des Kunden
gemäß den
nachfolgenden Bestimmungen. Die Auswahl der Versandart und die Verpackung
unterstehen dem pflichtgemäßen Ermessen der Gesellschaft.
- Die
Lieferung erfolgt an die Adresse des Kunden, die in der Auftragsbestätigung
genannt ist. Bei Bestellungen mit Lieferungen innerhalb Deutschlands übernimmt
die Gesellschaft die Transportkosten.
- Für Lieferungen an Orte außerhalb
Deutschlands hat der Kunde die Transportkosten in Höhe der Liefergebühr
gemäß der
jeweils hierfür gültigen Preisliste der Gesellschaft zu tragen.
- Die
Gefahr geht spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes
(wobei der Beginn des Verladevorgangs maßgeblich ist) an den Spediteur,
Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten
Dritten auf den Kunden über.
- Eine Transportversicherung wird von
der Gesellschaft nur auf Wunsch des Kunden und auf seine Kosten abgeschlossen.
- Die
Importfreimachung ist Aufgabe des Kunden. Er hat sämtliche
damit in Zusammenhang stehenden Kosten zu tragen.
Artikel 7
Eigentumsvorbehalt
- Ungeachtet der Lieferung und des Gefahrübergangs oder anderer Bestimmungen
dieser Lieferbedingungen, geht das Eigentum an den Produkten nicht auf den
Kunde über, solange nicht der gesamte Kaufpreis gezahlt worden ist.
- Die
Gesellschaft hat das Recht, die Produkte zurückzufordern, anderweitig
zu veräußern oder sonst darüber zu verfügen, solange
der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt ist.
- Solange die Produkte
nicht vollständig bezahlt sind, muss der Kunde
die Produkte treuhänderisch für die Gesellschaft halten und die Produkte
getrennt von seinem Eigentum und dem Dritter aufbewahren sowie die Produkte
ordnungsgemäß lagern, sichern, versichern und als Eigentum der
Gesellschaft kennzeichnen.
Bis zur vollständigen Bezahlung darf der Kunde die Produkte im gewöhnlichen
Geschäftsbetrieb nutzen oder weiterveräußern, doch muss er
jegliches Entgelt (einschließlich etwaiger Versicherungszahlungen) für
die Gesellschaft halten und die Gelder getrennt von seinem Vermögen und
demjenigen Dritter halten. Der Kunde tritt der Gesellschaft jedoch bereits
jetzt alle Forderungen in Höhe des FakturaEndbetrages (einschließlich
Umsatzsteuer) der Forderung der Gesellschaft ab, die ihm aus der Weiterveräußerung
und/oder der Überlassung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und
zwar unabhängig davon, ob die Produkte vor oder nach einer Überlassung
weiter verkauft worden sind. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde
auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis der Gesellschaft, die
Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Die Gesellschaft
verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde
seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt,
nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung
eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist
dies jedoch der Fall, so kann die Gesellschaft verlangen, dass der Kunde ihr
die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug
erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt
und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
- Sind die Produkte weiterverarbeitet
und ist die Weiterverarbeitung auch mit Teilen, an denen die Gesellschaft
kein Eigentum hat, erfolgt, so erwirbt
die Gesellschaft entsprechendes Teileigentum. Dasselbe gilt für den
Fall der Vermischung von Produkten der Gesellschaft mit denjenigen anderer.
- Bei
Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde die
Gesellschaft unverzüglich zu benachrichtigen, damit die Gesellschaft
Klage erheben kann. Soweit der Kunde dieser Aufgabe nicht nachkommt, haftet
er für den entstandenen Schaden.
- Die Gesellschaft verpflichtet sich,
die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben,
als der realisierbare Wert der Sicherheiten
die der Gesellschaft zustehenden Forderungen übersteigt. Die Auswahl
der freizugebenden Sicherheiten trifft die Gesellschaft.
Artikel 8
Untersuchungs und Rügepflicht
- Der Kunde hat die Waren (Produkte) unverzüglich, soweit dies nach
ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen und,
wenn sich ein Mangel zeigt, der Gesellschaft unverzüglich Anzeige zu machen.
- Unterlässt
der Kunde die Anzeige, so gelten die Produkte als genehmigt, es sei denn,
dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung
nicht erkennbar war.
- Zeigt sich ein solcher Mangel später, muss unverzüglich
nach der Entdeckung Anzeige gemacht werde, andernfalls gelten die Produkte
auch in Ansehung
dieses Mangels als genehmigt.
Artikel 9
Zuviellieferung
- Wenn die Gesellschaft dem Kunden eine größere Menge an Produkten
liefert, als dieser bestellt hat, und dieser Umstand der Gesellschaft anzulasten
ist, dann wird der Kunde die Gesellschaft innerhalb einer Woche nach Lieferung
informieren, und er ist einverstanden, der Gesellschaft die überzähligen
Produkte zurückzusenden. In diesem Fall wird die Gesellschaft die für
die Rücksendung der überzähligen Produkte anfallenden Versandkosten
bezahlen. Der Kunde wird die überzähligen Produkte ab dem Zeitpunkt,
an dem er diese Produkte erhält, bis zu dem Zeitpunkt, an dem sie an die
Gesellschaft zurückgesandt werden, sorgfältig behandeln.
Artikel 10
Sonderbestellungen
- Der Kunde kann Sonderbestellungen von Produkten mit Spezifikationen, die
in den vom Kunden zur Verfügung gestellten Planskizzen erläutert
sind, mit anderen Spezifikationen als denen, die von der Gesellschaft vorgesehen
sind, oder andere Sonderbestellungen, die sich nicht auf Produkte mit den
im Katalog angegebenen Spezifikationen beziehen („Sonderbestellungen“)
machen, indem er der Gesellschaft entsprechende Skizzen und Spezifikationen
einreicht, und die Gesellschaft wird, wenn möglich, ein Preisangebot (Angebot)
für die Sonderbestellung unterbreiten. Auf der Basis dieses Preisangebots
findet dann Artikel 3 Anwendung.
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
gelten für alle Sonderbestellungen,
dies jedoch unter der Bedingung, dass im Falle eines Widerspruchs zwischen
den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und allen etwaigen Bedingungen,
die in einer Sonderbestellung angegeben und zwischen den Parteien schriftlich
vereinbart worden sind, die Bedingungen, wie sie in der Sonderbestellung
angegeben sind, im Umfang dieses Widerspruchs Vorrang haben.
Artikel 11
Preise, Lieferkosten, Steuern
- Der Verkaufspreis der Produkte ist derjenige Preis, der dem Kunden von
der Gesellschaft genannt und von diesem akzeptiert wurde oder, wenn kein
Preis ausdrücklich vereinbart worden ist, derjenige Preis, der zum Zeitpunkt
der Annahme der Bestellung im Katalog angegeben ist („Vertragspreis“).
- Der
Kunde ist bei Lieferungen an Orte außerhalb Deutschlands zusätzlich
verpflichtet, die gemäß der Preisliste der Gesellschaft jeweils
gültige Liefergebühr an die Gesellschaft zu entrichten. Die Höhe
der Liefergebühr richtet sich nach dem jeweiligen Land, in welches die
Lieferung erfolgen soll. Die jeweils aktuell geltende Liefergebühr wird
von der Gesellschaft von Zeit zu Zeit bekannt gegeben und dem Kunden auch auf
Anfrage mitgeteilt. Sollte eine solche Liefergebühr für das betreffende
Land oder den betreffenden Kunden nicht gültig sein, ist die Gesellschaft
berechtigt, die tatsächlichen Lieferkosten zu verlangen.
- Der Vertragspreis
gilt exklusive jeder etwaigen Umsatzsteuer und aller sonstigen Steuern und
Abgaben, die (im jeweiligen Umfang) vom Kunden in der Höhe
und in der Art und Weise, wie zum gegebenen Zeitpunkt vom Gesetzgeber vorgeschrieben,
zusätzlich zu bezahlen sind.
- Die Kosten für Sonderwünsche
des Kunden (z.B. für den Abschluss
einer Transportversicherung) sind ebenfalls zusätzlich zum Vertragspreis
zu bezahlen.
Artikel 12a
Zahlung, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte
- Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, ist die Gesellschaft
berechtigt, dem Kunden den Vertragspreis (zusammen mit der Liefergebühr/
den Lieferkosten) sowie alle etwa anfallenden Steuern, Abgaben und Kosten,
die zum Zeitpunkt der Lieferung oder danach gemäß den Bestimmungen
von Artikel 11 zu bezahlen sind, in Rechnung zu stellen.
- Der Kunde hat den
von der Gesellschaft in Rechnung gestellten Betrag innerhalb von dreißig
(30) Tagen ab Rechnungsdatum in voller Höhe bezahlen,
ungeachtet der Tatsache, dass das Eigentum an den gelieferten Produkten noch
nicht auf den Kunden übergegangen ist.
- Alle Beträge, die gemäß einem
Vertrag zu bezahlen sind, werden in voller Höhe und ohne Abzug bezahlt.
Der Kunde kann nur dann Aufrechnungsrechte geltend machen, wenn seine Gegenforderungen
rechtskräftig
festgestellt wurden oder unstrittig sind oder wenn sie von der Gesellschaft
anerkannt wurden. Der Kunde ist nur zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts
berechtigt, wenn sein Gegenanspruch aus dem gleichen Vertrag resultiert.
- Zahlungen
gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen
werden per Scheck oder Banküberweisung auf das angegebene Bankkonto der
Gesellschaft oder auf einem anderen Wege, der gegebenenfalls zwischen den Parteien
schriftlich vereinbart wird, vorgenommen. Der Kunde ist für alle Bankgebühren
verantwortlich, die für Zahlungen anfallen, die per Banküberweisung
vorgenommen werden.
- Alle Zahlungen sind vom Kunden in Euro zu leisten.
Artikel 12b
Kreditkartenzahlung
- Kreditkartenzahlungen sind mit dem Branding 'www.misumi-ec.com' eindeutig
identifizierbar. Anfallende Transaktionsgebühren trägt die MISUMI
Europa GmbH. Die Belastung der Kreditkarte erfolgt nach Überprüfung
der Kartengültigkeit
und unmittelbar vor Auslieferung der Ware.
Artikel 13
Maximalbetrag
- Die Gesellschaft wird einen Maximalbetrag festlegen, den der Kunde der
Gesellschaft für den Kauf von Produkten zu jedem gegebenen Zeitpunkt höchstens
schulden kann (der „Maximalbetrag“)
- Falls der Gesamtpreis
für vom Kunden bestellte Produkte den Maximalbetrag
erreicht oder überschreitet, kann die Gesellschaft nach ihrem alleinigen
Ermessen auf eine der folgenden Arten reagieren. Sie kann:
- vom Kunden verlangen,
im Voraus zu bezahlen oder den noch offenen Betrag zu bezahlen,
- die Bestellung(en)
ablehnen, widerrufen oder stornieren und/oder
- jede andere Handlung vornehmen,
die die Gesellschaft hierbei für
notwendig hält.
- Der Kunde kann seinen Maximalbetrag überprüfen,
indem er sich an die Gesellschaft wendet.
Artikel 14
Weigerung zur Abnahme von Produkten
- Falls der Kunde, aus welchem Grund auch immer, die Lieferung von Produkten
nicht abnimmt, wenn sie zur Lieferung bereit sind, oder wenn die Gesellschaft
nicht in der Lage ist, Produkte am oder vor dem vereinbarten Liefertermin
zu liefern, weil der Kunde keine adäquaten Lieferanweisungen, Dokumente,
Lizenzen oder Genehmigungen zur Verfügung gestellt hat, oder wenn dies
auf eine andere Handlung oder Unterlassung seitens des Kunden zurückzuführen
ist, dann wird die Gesellschaft – unbeschadet ihrer weiteren Rechte – die
Produkte zurück in ihr Lagerhaus oder auf ein anderes Gelände transportieren.
Der Kunde wird die Gesellschaft von allen Ansprüchen, Prozessen, Haftungen,
Verlusten, Schäden und Ausgaben freistellen, die der Gesellschaft entstehen
und sich ergeben aus oder im Zusammenhang mit dem Versäumnis des Kunden,
die Lieferung der Produkte abzunehmen. Die Gesellschaft behält sich
alle weiteren gesetzlichen Rechte und Forderungen vor.
Artikel 15
Höhere Gewalt
- Die Gesellschaft haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung
oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt
oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse
(z. B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material
oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige
Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten
bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche
Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige
Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die die Gesellschaft
nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse der Gesellschaft die Lieferung
oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung
nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist die Gesellschaft zum Rücktritt
vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern
sich die Liefer oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer oder
Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen
Anlauffrist. Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die Abnahme der
Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche
schriftliche Erklärung gegenüber der Gesellschaft vom Vertrag zurücktreten.
Artikel 16
Änderungen und Stornierungen von Aufträgen
- Der Kunde kann die Einzelheiten eines Auftrags ändern oder den Vertrag
gemäß den nachstehend beschriebenen „Stornierungsregeln“ telefonisch
stornieren. Er ist dann verpflichtet, Gebühren nach folgenden Regeln
zu entrichten:
- Stornierungsgebühr
- Diese Regeln lassen die gesetzlichen Rechte des
Kunden unberührt.
Sie gelten nur, wenn die Gesellschaft eine Stornierung zulässt, ohne
hierzu gesetzlich verpflichtet zu sein. Die Gesellschaft behält
sich Ausnahmen von diesen Regeln vor, wenn aufgrund von Art, Typ, Menge
oder
Versanddatum der Produkte oder des benutzten Vertriebssystems eine
Stornierung ausnahmsweise
nicht akzeptiert werden kann. Dies wird dem Kunden vorab mitgeteilt werden.
- Grundsätzlich
ist die Stornierung einer Bestellung kostenfrei, wenn sie der Gesellschaft
noch am Tag des Eingangs der Bestellung innerhalb der
Geschäftszeiten zugeht. Für Stornierungen, die der Gesellschaft an
einem der folgenden Tage zugehen, fällt, soweit eine Stornierung gemäß den
Regelungen in diesem Artikel 16 zulässig ist, für den Kunden eine
Stornierungsgebühr in Höhe von 40 % des Bestellwertes einschließlich
Steuern, Fracht etc. („Auftragswert“) an. Bei der Berechnung der
Tage sind jeweils nur die Arbeitstage von MISUMI, Schwalbach / Ts., Deutschland
(„Arbeitstage“) maßgebend.
- Für alle Teile für
die eine Lieferzeit von 6 Tagen vorgesehen ist, ist eine Stornierung am Tag
der Bestellung ohne Stornierungsgebühr
möglich. Spätere Stornierungen sind ausgeschlossen, es sei denn es
handelt sich um Produkte, die sich in ausreichender Menge im Lager der Gesellschaft
befinden. Hinsichtlich letzterer Produkte ist eine Stornierung bis zu einem
Tag vor Versand möglich.
- Für alle Teile, für die eine Lieferzeit
von 8 Tagen vorgesehen ist, entsteht eine Stornierungsgebühr in Höhe
von 40 % des Auftragswertes, wenn die Stornierung am 1. Arbeitstag nach dem
Eingang der Bestellung zugeht.
Eine spätere Stornierung ist ausgeschlossen.
- Für alle Teile, für
die eine Lieferzeit von 10, 12 oder 13 Tagen vorgesehen ist, bleibt die Stornierung
auch am 1. Arbeitstag nach dem Eingang
der Bestellung kostenfrei. Geht die Stornierung am 2. oder 3. Arbeitstag nach
Eingang der Bestellung zu, so entsteht eine Stornierungsgebühr in Höhe
von 40 % des Auftragswertes. Eine spätere Stornierung ist ausgeschlossen.
- Für alle Teile, für die eine Lieferzeit von 14, 15 oder 16 Tagen
vorgesehen ist, bleibt eine Stornierung auch am 1. oder 2. Arbeitstag nach
dem Eingang der Bestellung kostenfrei. Geht die Stornierung am 3. oder 4.
Arbeitstag nach Eingang der Bestellung zu, so entsteht eine Stornierungsgebühr
in Höhe von 40 % des Auftragswertes. Eine spätere Stornierung
ist ausgeschlossen.
- Sonderbestellungen (vgl. Artikel 10) sowie Expressbestellungen
können
jedoch in Abweichung von den vorgenannten Regelungen nicht storniert
werden.
Artikel 17
Rücksendung von Produkten
- Der Kunde darf Produkte nur dann an die Gesellschaft zurücksenden („Rücksendung“),
wenn die Gesellschaft für Lieferfehler oder Schäden an den Produkten
verantwortlich ist, und unter der Bedingung, dass der Kunde die Gesellschaft
gemäß Artikel 8 von diesem Lieferfehler oder Schaden in Kenntnis
gesetzt hat. Der Kunde hat sich vor einer Rücksendung telefonisch mit
der Gesellschaft in Verbindung zu setzen. Der Kunde wird der Gesellschaft bereits
gelieferte Produkte nur dann zurücksenden, wenn die Gesellschaft ihr schriftliches
Einverständnis dazu erteilt hat, und auch dann nur zu den Bedingungen,
mit denen sich die Gesellschaft einverstanden erklärt hat.
- Wenn es zu
Schäden oder Fehlern an Produkten kommt, die der Gesellschaft
zuzurechnen sind, wird die Gesellschaft – unbeschadet der Bestimmungen
in Artikel 17.1 – die Rücksendung der Produkte akzeptieren, wenn
sich der Kunde mit der Gesellschaft in Verbindung setzt. Die Gesellschaft wird
alle angemessenen Lieferkosten bezahlen, die für die Rücksendung
der Produkte angefallen sind.
- Der Kaufpreis der Produkte, die an die Gesellschaft
zurückgesandt worden
sind, wird nicht in die Summen (Umsätze) eingerechnet, die für die
Bestimmung von etwaigen, von der Gesellschaft angebotenen Mengenrabatten maßgebend
sind, und alle Preise werden entsprechend neu berechnet.
- Die Regelungen
in Artikel 18 bleiben unberührt.
Artikel 18
Ansprüche bei Mängeln und Haftung
- Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen
nach Artikel 8 und § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs und Rügeobliegenheiten
ordnungsgemäß nachgekommen ist.
- Soweit ein Mangel der Kaufsache
vorliegt, ist der Kunde berechtigt Nacherfüllung
zu verlangen. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl der Gesellschaft durch
Mangelbeseitigung oder durch Lieferung einer neuen mangelfreien Sache.
- Schlägt
die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde bei Vorliegen
der gesetzlichen Voraussetzungen nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt
oder Minderung zu verlangen.
- Die Gesellschaft haftet nach den gesetzlichen
Bestimmungen, sofern der Kunde Schadenersatzansprüche geltend macht,
die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
von Vertretern oder Erfüllungsgehilfen der Gesellschaft beruhen. Soweit
der Gesellschaft keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung
angelastet wird, ist die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise
eintretenden Schaden begrenzt.
- Die Gesellschaft haftet nach den gesetzlichen
Bestimmungen, sofern sie schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt;
in diesem Fall ist aber
die Schadenersatzhaftung bei einer nicht vorsätzlichen Verletzung
auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
- Die Haftung
wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende
Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes
geregelt, ist die Haftung für
Mängel ausgeschlossen.
- Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche
beträgt
12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.
- Die Regelungen der §§ 478,
479 BGB bleiben unberührt.
- Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz
als in den vorstehenden Regelungen vorgesehen ist, ist – gleich aus
welchem Rechtsgrund (insbesondere auch bei sonstigen Pflichtverletzungen aus
dem Schuldverhältnis oder
deliktischen Ansprüchen) ausgeschlossen. Dies gilt auch soweit der Kunde
anstelle Schadenersatzes den Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt. Die Haftung
für Verzug bestimmt sich jedoch nach den Artikeln 5 und 15.
Artikel 19
Aufhebung der Registrierung des Kunden und Kündigung der Kaufverträge
- Wenn in Bezug auf den Kunden einer der folgenden Fälle eintritt,
kann die Gesellschaft die Registrierung des Kunden aufheben und jeden Vertrag
fristlos aus wichtigen Gründen kündigen:
- wenn deutlich wird, dass
der in Artikel 1.2 (5) angegebene Fall in Bezug auf den Kunden eintritt,
- wenn
für das Unternehmen oder Vermögen des Kunden ein Zwangsverwalter,
Insolvenzverwalter o.ä. eingesetzt wird,
- wenn der Kunde Gegenstand
eines Antrags auf Pfändung oder vorläufige
Pfändung wird,
- wenn gegen den Kunden oder von ihm ein Antrag auf
Insolvenzverfahren gestellt wird,
- wenn der Kunde einen Beschluss zur
Auflösung oder Verschmelzung mit
einer anderen Gesellschaft fasst oder
- wenn der Kunde eine wesentliche
Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
verletzt.
- Wenn in Bezug auf den Kunden einer der vorstehenden Umstände
eintritt, werden alle Forderungen, die der Kunde der Gesellschaft schuldet,
sofort zur
Zahlung fällig, und der Kunde muss alle diese Forderungen sofort bezahlen.
Außerdem muss der Kunde die Gesellschaft schadlos halten und freistellen
von allen Schäden, die der Gesellschaft auf Grund der Verletzung von Bestimmungen
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Kunden entstehen.
Artikel 20
Mitteilung und Änderung von erhaltenen Informationen
- Wenn es zu Änderungen des Namens, der Anschrift, des Vertreters, der
Telefonnummer, der Faxnummer, des Ansprechpartners im Unternehmen des Kunden
kommt oder anderer Informationen, die vom Kunden bei der Registrierung mitgeteilt
wurden, hat der Kunde die Gesellschaft hiervon unverzüglich schriftlich
in Kenntnis setzen.
- Zusätzlich zu Artikel 20.1 gilt, dass der Kunde
die Gesellschaft unverzüglich
zu benachrichtigen hat, falls (i) der Kunde seinen Geschäftsbetrieb einem
Dritten überträgt, einen Geschäftsbetrieb von einem Dritten übernimmt
oder sich einer Umwandlung oder Fusion beteiligt oder (ii) einer der in Artikel
19.1 dargelegten Umstände eintritt. Es liegt in solchen Fällen im
alleinigen Ermessen der Gesellschaft, falls sie dies für notwendig erachtet,
eine Rücksprache mit dem Kunden über den Status der Registrierung
des Kunden zu verlangen.
- Falls der Kunde die in Artikel 20.1 oder 20.2 vorgesehene
Mitteilung nicht oder erst verspätet vornimmt und an den Kunden die Produkte,
der Katalog und/oder etwaige organisatorische Mitteilungen (zuvor) versandt
wurden, geht
die Gesellschaft davon aus, dass der Kunde diese Sachen/Mitteilungen dennoch
erhalten hat. Darüber hinaus muss der Kunde alle Kosten ersetzen, die
der Gesellschaft durch den Verstoß des Kunden gegen seine Pflichten in
Artikel 20.1 oder 20.2 entstehen, u.a. auch die Kosten für ein ggfs. erforderliches,
neuerliches Versenden dieser Posten an die neue Anschrift sowie auch Kosten
für den Ersatz von Produkten.
Artikel 21
Stornierung der Registrierung durch den Kunden
- Der Kunde kann seine Registrierung stornieren, indem er die Gesellschaft
durch ein entsprechendes Schreiben, dass von einem vertretungsberechtigten
Mitarbeiter des Kunden unterschrieben ist, davon in Kenntnis setzt. Die Gesellschaft
wird die Registrierung des Kunden bei Erhalt dieses Schreibens aufheben, und
der Kunde verliert seinen Status als registrierter Kunde.
Artikel 22
Überarbeitungen der Preise und Spezifikationen
- Die Gesellschaft kann die im Katalog gelisteten Produkte ändern, überarbeiten
oder deren Verkauf aussetzen („Überarbeitungen“). Sie kann
den Zeitrahmen, die Wege und sonstigen Methoden, die ihr in Bezug auf eine
solche Benachrichtigung zur Verfügung stehen, auswählen, wenn sie
den Kunden von Überarbeitungen in Kenntnis setzt.
- Wenn ein Kunde nach
solchen Überarbeitungen Produkte bestellt, so wird
davon ausgegangen, dass der Kunde mit diesen Überarbeitungen einverstanden
ist.
- Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft seine Kunden
von geringfügigen Änderungen, die sich nicht auf die im Katalog
angegebenen Spezifikationen auswirken, nicht eigens in Kenntnis setzen wird.
Artikel 23
Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Die Gesellschaft
kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen überarbeiten, ändern
oder ergänzen („Änderungen“). Sie wird diese Ergänzungen
im jeweiligen Katalog mitteilen.
- Wenn der Kunde nach solchen Ergänzungen
Produkte bestellt, so wird davon ausgegangen, dass der Kunde mit diesen Änderungen
einverstanden ist.
Artikel 24
Geltungsdauer des Katalogs
- Der jeweilige Katalog gilt nur bis zum Ende der im Katalog angegebenen
Geltungsdauer, spätestens jedoch bis zum Erscheinen eines neuen Katalogs
(„Geltungsdauer des Katalogs“). Die Gesellschaft ist dem Kunden
gegenüber für keinerlei Ausgaben oder Schäden verantwortlich,
die dem Kunden dadurch entstanden sind, dass er eine Bestellung aus einem
Katalog vorgenommen hat, dessen Geltungsdauer abgelaufen ist.
Artikel 25
Geistiges Eigentum
- Die Gesellschaft gewährleistet nicht, dass die von ihr vertriebenen
Produkte keine geistigen Eigentumsrechte Dritter verletzen.
- Der Kunde bestätigt
und ist einverstanden, dass er die Produkte, was die Verletzung von etwaigen
geistigen Eigentumsrechten von Dritten anbetrifft,
auf eigenes Risiko verwendet.
- Der Kunde darf keine der im Katalog angegebenen
Informationen ohne das Einverständnis
der Gesellschaft oder des Inhabers von geistigen Eigentumsrechten über
den zulässigen Umfang hinaus verwenden.
Artikel 26
Geheimhaltungsverpflichtung
- Jede der beiden Parteien ist einverstanden und verpflichtet sich, Informationen
vertraulicher Natur (einschließlich Geschäftsgeheimnisse und Informationen
von wirtschaftlichem Wert), die der betreffenden Partei von der anderen zur
Kenntnis gelangen, geheim zu halten, sie nicht für eigene Zwecke zu verwenden
und sie ohne das vorherige schriftliche Einverständnis der anderen Partei
auch nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, diese Informationen sind der
breiten Öffentlichkeit bekannt (auf anderem Wege als durch eine Verletzung
dieses Artikels), oder ihre Offenlegung wird von einem zuständigen Gericht
oder einer staatlichen Stelle bzw. zuständigen Behörde verlangt.
Artikel 27
Sonstige Bestimmungen
- Sollten einzelne Bestimmungen des jeweiligen Kaufvertrages oder dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleiben die anderen
Bestimmungen dennoch wirksam.
- Eine Abtretung von Ansprüchen des Kunden
aus den zwischen den Parteien geschlossenen Verträgen bedarf des schriftlichen
Einverständnisses
der Gesellschaft.
- Sofern nicht in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen
ausdrücklich
etwas anderes angegeben ist, werden alle Benachrichtigungen und sonstigen Mitteilungen,
die gemäß der Allgemeinen Geschäftsbedingungen erforderlich
oder zulässig sind, auf Deutsch und in Schriftform abgefasst und an den
eingetragenen Sitz oder den Hauptgeschäftssitz des Empfängers oder
an eine andere Anschrift, die jede der beiden Parteien der anderen zu gegebener
Zeit mitgeteilt hat, gesandt oder übermittelt.
Artikel 28
Rechtswahl; Gerichtsstand
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und sämtliche hiernach
abgeschlossenen Verträge unterliegen dem deutschen Recht. Die Gesellschaft
und der Kunde erklären sich mit der ausschließlichen Zuständigkeit
des Gerichtsstandes am Geschäftssitz der Gesellschaft einverstanden. Die
Gesellschaft hat das Recht, auch am für den Kunden zuständigen Gericht
zu klagen oder an jedem anderen Gericht, das nach nationalem oder internationalem
Recht zuständig sein kann. Die Anwendung des UN Kaufrechtes wird ausgeschlossen.
MISUMI Europa GmbH
KatahrinaPaulusStraße 6
65842 Schwalbach,
HRB 6600, Gerichtsstand Königstein/Ts.
|
|